Die französischen Baufachverbände FFB/FNTP bieten gratis und online standardisierte Subunternehmerverträge für Bauvorhaben in Frankreich zum Download an.
Wie bei allen französischen Bauverträgen basieren diese standardisierten Subunternehmerverträge auf speziellen, detaillierten und anzupassenden Vertragsklauseln (Conditions Particulières). Es gibt sie in zwei Varianten, als kurze und lange Version, die wiederum auf generelle Vertragsklauseln basieren (Conditions Générales).
Wir bewerten diese Subunternehmerverträge für französische Bauvorhaben als relativ ausgewogen – ohne jedoch hierfür irgendeine Haftung, welcher Art auch immer, übernehmen zu können und zu wollen.
Soweit es sich um kleinere kurzfristige und unkomplizierte Bauprojekte und Aufträge in Frankreich handeln sollte, hätten die Parteien die Möglichkeit, auf diese standardisierten Subunternehmerverträge auf eigenes Risiko zurückzugreifen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn kein bereits von einem französischen Anwalt selbst abgefasster und überprüfter Subunternehmervertrag vorliegen sollte. Ferner ersetzt ein solcher standardisierter Subunternehmervertrag keinesfalls einen mit Baurecht in Frankreich erfahrenen Rechtsbeistand.
Diese Subunternehmerverträge des FFB/FNTP sind jedoch zumindest wesentlich besser als die sonst so übliche Unterzeichnung von Kostenvoranschlägen, die in den seltensten Fällen juristische Regelungen enthalten, geschweige denn das französische (zwingende) Recht beachten würden.
Es sei auch darauf hingewiesen, dass diese Standardverträge der frz. Baufachverbände sodann zumindest zwingend vor Unterzeichnung bitte einmal komplett durchgelesen werden sollten!
Die ALARIS Anwälte in Paris, Berlin und New York stehen Ihnen gern mit Rat und Tat bei allen Fragen zum französischen Baurecht zur Seite. Fragen Sie gerne bei uns an.
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Rechtlicher Hinweis: Die Beiträge auf unserer Homepage dos5.net erheben keinen Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit und sollen lediglich einem ersten Überblick dienen. Insbesondere können diese Beiträge keine umfängliche anwaltliche Beratung ersetzen. Unsere Kanzlei kann mithin hierfür keine Haftung übernehmen. Für verbindliche Auskünfte stehen wir Ihnen jedoch gerne mit unserem Team zur Verfügung.
Eine Information von ALARIS AVOCATS.